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Wichtig für Welpenkäufer aus der Schweiz:

Zur Zeit sind die Bestimmungen über die Sachkundenachweise betreffend der Hundehaltung kantonal geregelt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder unter www.tiererichtighalten.ch   Weitere Infos auch unter: http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/index.html?lang=de

 

Wichtig für Welpenkäufer aus EU-Ländern:

Auf Grund des neuen Einfuhrgesetzes für EU-Länder (ab 29.12.2014) dürfen die Welpen erst mit 12-wöchig Tollwut geimpft werden und ab der 15. Lebenswoche ins Land eingeführt werden.

 

Neue Einfuhrbestimmungen für Österreich ab 1.9.2022: